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Beitragsordnung

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TarifeGesamt Brutto-
Jahreseinkommen
Beitrag ledig
(€ Pro Jahr)

B1

0 – 40 000 €

69 € inkl. USt.

B2

40 001 - 50 000 €

79 € inkl. USt

B3

50 001 - 60 000 €

89 € inkl. USt

B4

60 001 - 70 000 €

109 € inkl. USt

B5

ab 70 001 €

129 € inkl. USt

B6

Mitglieder, die Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung haben je Immobilie
(maximiert auf Höchstbetrag von 117,00 €)

Zusätzlich 39 € inkl. USt

B7

Mitglieder, die Einkünfte
aus Kapitalerträgen haben

Zusätzlich 19 € inkl. USt


Der Aufnahmebeitrag beträgt einmalig € 19,00 inkl. USt.

TarifeGesamt Brutto-
Jahreseinkommen
Beitrag verheiratet
(€ Pro Jahr)

B1

0 – 40 000 €

99 € inkl. USt.

B2

40 001 - 50 000 €

99 € inkl. USt

B3

50 001 - 60 000 €

119 € inkl. USt

B4

60 001 - 70 000 €

139 € inkl. USt

B5

ab 70 001 €

159 € inkl. USt

B6

Mitglieder, die Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung haben je Immobilie
(maximiert auf Höchstbetrag von 117,00 €)

Zusätzlich 39 € inkl. USt

B7

Mitglieder, die Einkünfte
aus Kapitalerträgen haben

Zusätzlich 19 € inkl. USt


Der Aufnahmebeitrag beträgt einmalig € 19,00 inkl. USt.

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Beitragsordnung ab dem 01. 01. 2018

Beitragsordnung downloaden

1.

Die  Mitglieder  sind  verpflichtet,  einen  jährlichen  Beitrag  nach  Maßgabe  dieser Beitragsordnung zu entrichten.

2.

Verheiratete Mitglieder zahlen nur einen gemeinschaftlichen Mitgliedsbeitrag. Für die Zahlung des Beitrages haften sie gesamtschuldnerisch.

3.

Die  Erbringung  der  Beratungsleistung  kann  der  Verein  von  der  Entrichtung  des Mitgliedsbeitrages abhängig machen.

1.

Der Mitgliedsbeitrag wird als Einheitsbeitrag unabhängig von der Inanspruchnahme und dem Umfang der Beratungsleistung erhoben.

2.

Der Beitrag ist unter sozialen Gesichtspunkten wie oben zu sehen gestaffelt. 
Der Aufnahmebeitrag beträgt einmalig 19 € inkl. USt.

3.

Besteht aufgestauter Beratungsbedarf für den Zeitraum vor Beginn der Mitgliedschaft, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr der Mitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich für jedes zurückliegende
Jahr, das bearbeitet werden muss, entsprechend des Tarifs gemäß der
Beitragsmessung Abschnitt 2 der Beitragsordnung.

4.

Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 01.01. eines Jahres fällig.

1.

Der Vorstand des Vereins wird beauftragt, fällige Beiträge zur Zahlung anzumahnen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Beitragseinbringung
zu ergreifen.

2.

Der Verein hebt folgende Fremdkosten bei Verzug:

  • Für jede Anschriftenermittlung bei Nichtzustellbarkeit die hierfür entstehenden Fremdkosten.
  • Für jede Rücklastschrift nach erteilter Einzugsermächtigung eine
    pauschale Bearbeitungsgebühr von jeweils 5,00 €.
  • Für jede Teilzahlungsvereinbarung eine pauschale Bearbeitungsgebühr
    von 10 % des gestundeten Betrages, mindestens jedoch 5,00 €.

Die vorstehende Beitragsordnung tritt am 01.01.2018 in Kraft.