Beitragsordnung
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ledig
ab 69 €

verheiratet
ab 99 €
Tarife | Gesamt Brutto- Jahreseinkommen | Beitrag ledig (€ Pro Jahr) |
---|---|---|
B1 | 0 – 40 000 € | 69 € inkl. USt. |
B2 | 40 001 - 50 000 € | 79 € inkl. USt |
B3 | 50 001 - 60 000 € | 89 € inkl. USt |
B4 | 60 001 - 70 000 € | 109 € inkl. USt |
B5 | ab 70 001 € | 129 € inkl. USt |
B6 | Mitglieder, die Einkünfte aus Vermietung | Zusätzlich 39 € inkl. USt |
B7 | Mitglieder, die Einkünfte | Zusätzlich 19 € inkl. USt |
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Tarife | Gesamt Brutto- Jahreseinkommen | Beitrag verheiratet (€ Pro Jahr) |
---|---|---|
B1 | 0 – 40 000 € | 99 € inkl. USt. |
B2 | 40 001 - 50 000 € | 99 € inkl. USt |
B3 | 50 001 - 60 000 € | 119 € inkl. USt |
B4 | 60 001 - 70 000 € | 139 € inkl. USt |
B5 | ab 70 001 € | 159 € inkl. USt |
B6 | Mitglieder, die Einkünfte aus Vermietung | Zusätzlich 39 € inkl. USt |
B7 | Mitglieder, die Einkünfte | Zusätzlich 19 € inkl. USt |
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Beitragsordnung ab dem 01. 01. 2018
1.
Die Mitglieder sind verpflichtet, einen jährlichen Beitrag nach Maßgabe dieser Beitragsordnung zu entrichten.
2.
Verheiratete Mitglieder zahlen nur einen gemeinschaftlichen Mitgliedsbeitrag. Für die Zahlung des Beitrages haften sie gesamtschuldnerisch.
3.
Die Erbringung der Beratungsleistung kann der Verein von der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages abhängig machen.
1.
Der Mitgliedsbeitrag wird als Einheitsbeitrag unabhängig von der Inanspruchnahme und dem Umfang der Beratungsleistung erhoben.
2.
Der Beitrag ist unter sozialen Gesichtspunkten wie oben zu sehen gestaffelt.
Der Aufnahmebeitrag beträgt einmalig 19 € inkl. USt.
3.
Besteht aufgestauter Beratungsbedarf für den Zeitraum vor Beginn der Mitgliedschaft, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr der Mitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich für jedes zurückliegende
Jahr, das bearbeitet werden muss, entsprechend des Tarifs gemäß der
Beitragsmessung Abschnitt 2 der Beitragsordnung.
4.
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 01.01. eines Jahres fällig.
1.
Der Vorstand des Vereins wird beauftragt, fällige Beiträge zur Zahlung anzumahnen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Beitragseinbringung
zu ergreifen.
2.
Der Verein hebt folgende Fremdkosten bei Verzug:
- Für jede Anschriftenermittlung bei Nichtzustellbarkeit die hierfür entstehenden Fremdkosten.
- Für jede Rücklastschrift nach erteilter Einzugsermächtigung eine
pauschale Bearbeitungsgebühr von jeweils 5,00 €. - Für jede Teilzahlungsvereinbarung eine pauschale Bearbeitungsgebühr
von 10 % des gestundeten Betrages, mindestens jedoch 5,00 €.
Die vorstehende Beitragsordnung tritt am 01.01.2018 in Kraft.